Muss eine Anhängerkupplung eingetragen werden?

TÜV Vorführung bei einer AHK

Alle unsere Anhängerkupplungen wurden nach der Regelung ECE 55 bzw. 94/20/EG gepfrüft und freigegeben. Die Freigabe bzw. Prüfnummer ist entsprechend in unserer Montage- und Betriebsanleitung sowie auf dem Typenschild der jeweiligen Anhängerkupplung vermerkt und somit nicht eintragungspflichtig.